Allgemeine Verkaufsbedingungen

NANOSONICS EUROPE GMBH
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

  1. Allgemeines: Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) gelten für den Verkauf aller Produkte und Dienstleistungen durch Nanosonics Europe GmbH, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, an die Partei, an die der Kostenvoranschlag bzw. die Rechnung des Verkäufers adressiert ist, im Folgenden der „Käufer“ genannt. Der Verkäufer und der Käufer werden von Zeit zu Zeit gemeinsam als die „Parteien“ und im Einzelnen als eine „Partei“ bezeichnet. Alle Verkäufe des Verkäufers an den Käufer unterliegen den hierin festgelegten Bedingungen. Enthält eine Bestellung oder sonstige Mitteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Bestimmungen, welche die hierin festgelegten Bedingungen ergänzen oder diesen zuwiderlaufen, gelten die hierin festgelegten Bedingungen, es sei denn andere Bestimmungen werden von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers und des Käufers schriftlich angenommen.


  2. Kostenvoranschläge; Annahme von Aufträgen: Soweit nicht anders im Kostenvoranschlag festgelegt, erlöschen schriftlich unterbreitete Kostenvoranschläge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen automatisch 30 Tage nach dem Erstellungsdatum. Alle Kostenvoranschläge unterliegen diesen Bedingungen und der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers. Aufträge sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wurden.


  3. Preise: Sofern keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien besteht, gilt Folgendes:
    (a) im Preis nicht inbegriffen sind die jeweils anfallende Mehrwertsteuer („MwSt.“), Grundsteuer, Umsatzsteuer, Gebrauchssteuer sowie Vorzugs- oder Exportsteuer, Zölle bzw. andere Steuern, Gebühren oder Entgelte jeder Art, die durch eine Regierungsbehörde auferlegt oder auf Grundlage einer geschäftlichen Transaktion zwischen den Parteien steuerlich bemessen werden, und
    (b) der Käufer bezahlt an den Verkäufer zusätzlich zu und gleichzeitig mit dem Preis die geltende Mehrwertsteuer oder andere durch den Verkäufer zu zahlende Steuern, Gebühren oder Entgelte in gesetzlicher Höhe, sofern der Käufer eine Rechnung über einen solchen Betrag vom Verkäufer erhält (bei anfallender MwSt. muss diese entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen werden).

  4. Bezahlung: Der Käufer bezahlt an den Verkäufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum per elektronischer Geldüberweisung in Euro („EU“) oder in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Kaufpreis vereinbarten Währung den Nettobetrag, der in der durch den Verkäufer an den Käufer ausgestellten Rechnung über die verkauften Produkte oder Dienstleistungen ausgewiesen ist. Eine Säumnisgebühr von bis zu vier Prozent (4 %) des Rechnungsbetrags p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der HSBC Bank oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz kann für jeden Monat oder Teil dessen, in dem die Bezahlung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt, berechnet werden. Die Bezahlung gilt am Tag des Empfangs durch den Verkäufer als wirksam getätigt. Bestreitet der Käufer in gutem Glauben die in Rechnung gestellten Beträge, darf der Käufer den strittigen Betrag zurückbehalten, jedoch nur, wenn bei oder vor der Bezahlung oder an deren Fälligkeitsdatum der nicht strittige Betrag in voller Höhe bezahlt und der Verkäufer über die Streitigkeit schriftlich in Kenntnis gesetzt wird, wobei der strittige Betrag, die Gründe für das Abstreiten sowie die Berechnungsgrundlage für den strittigen Betrag detailliert aufzuführen sind. Der Verkäufer untersucht dann alle strittigen Fälle. Wird der Betrag für zahlbar (in voller Höhe oder teilweise) befunden, muss der Käufer den Betrag innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt der Mitteilung und der Begründung der Entscheidung bezahlen. In Rechnung gestellte und nicht in gutem Glauben bestrittene Beträge gelten innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Datum einer Rechnung als richtig.


  5. Versand, Lieferung und Inspektion: Der Verkäufer trägt die Kosten für Land- oder Seefrachtaufträge, die innerhalb der Europäischen Union versandt werden. Angaben zum Versanddatum werden geschätzt und die Lieferzeit ist nicht ausschlaggebend. Der Verkäufer wird angemessene kaufmännische Bemühungen unternehmen, um die Produkte innerhalb der in der Bestellung des Käufers angegebenen Frist an den Käufer auszuliefern. Der Verkäufer haftet nicht für verspätete Lieferungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt oder weil der Käufer dem Verkäufer keine ausreichenden Lieferanweisungen oder sonstige, für die Bereitstellung des jeweiligen Produkts relevanten Anweisungen gegeben hat. Der Verkäufer trägt das Verlustrisiko während der Lieferung von Produkten an den Käufer, welches mit dem Erhalt des jeweiligen Produktes durch den Käufer nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Klausel auf diesen übergeht. Der Käufer inspiziert unverzüglich alle durch den Verkäufer an ihn gelieferten Produkte. Wird innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen nach entsprechender Lieferung kein Anspruch erhoben, gilt dies als ein Verzicht auf alle Ansprüche gegen den Verkäufer im Rahmen der in nachfolgendem Artikel 7 erwähnten Gewährleistung oder im Zusammenhang mit Verknappungen oder Schäden oder Mängeln an den gelieferten Produkten, die bei einer zumutbaren Sichtprüfung erkennbar sind. Nach voller Bezahlung der gemäß Artikel 4 hierunter vom Verkäufer ausgestellten Rechnung geht das Eigentum am jeweiligen Produkt vom Verkäufer an den Käufer über.


  6. Höhere Gewalt: Der Verkäufer haftet weder bei Nichterfüllung oder Leistungsverzug hinsichtlich einer Bestellung, einer Lieferung oder des Versandes jedweden Produktes noch für jegliche durch den Käufer oder Dritte erlittene Schäden oder Verluste, welche direkt oder indirekt aufgrund von oder im Zusammenhang mit Arbeitsunruhen, Embargos, Unruhen, Stürmen, Bränden, Explosionen, Naturereignissen oder dem Einwirken von Staatsfeinden oder der Unmöglichkeit des Bezugs von erforderlichen Arbeitsmaterialien oder Rohstoffen oder aufgrund von Unfällen oder des Ausfalls oder der Fehlfunktion von Anlagen oder Ausrüstungen, von Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, von Verzögerungen oder Unterbrechungen beim Transport oder aufgrund sonstiger Umstände außerhalb der Kontrolle des Verkäufers entstehen („Ereignis höherer Gewalt“). Im Falle einer solchen Verzögerung verschiebt sich das entsprechende Versanddatum, um eine solche Verzögerung auszugleichen. Wird dem Verkäufer die Erfüllung dauerhaft unmöglich oder undurchführbar, darf jede der Parteien die betroffene(n) Bestellung(en) nach schriftlicher Mitteilung an die andere Partei stornieren; bei einer solchen Stornierung übernimmt der Verkäufer keine Haftung und der Käufer haftet nur für den anteiligen oder zugeteilten Betrag der jeweils ausgeführten Bestellung, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, für den Lagerbestand und alle Lieferungen, die nicht mehr gegen eine vollständige Gutschrift zurückzugeben oder sonst durch den Verkäufer zu gebrauchen sind.


  7. Eingeschränkte Gewährleistung des Verkäufers: Sofern nicht anders festgelegt, gewährleistet der Verkäufer gegenüber dem Käufer, dass die vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkte bei normalem Gebrauch für ein (1) Jahr ab dem entsprechenden Rechnungsdatum: (a) unter allen materiellen Gesichtspunkten der Warenbeschreibung entsprechen; (b) frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind; (c) zufriedenstellende Qualität aufweisen und (d) für jedweden vom Verkäufer vorgegebenen Zweck geeignet sind. Bei Rücksendung des fehlerhaften Produktes durch den Käufer an den Verkäufer wird der Verkäufer das fehlerhafte Produkt nach seinem alleinigen Ermessen reparieren oder ersetzen. Im Falle eines fehlerhaften Produktes, das repariert oder ersetzt wird, gilt die Gewährleistung nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist. Ungeachtet des Vorstehenden gibt der Verkäufer keine Gewährleistung zum Produkt ab und eine solche eingeschränkte Gewährleistung wird null und nichtig, wenn das Leistungsversagen oder die Fehlerhaftigkeit des Produktes aufgrund von Unfallgeschehnissen, Unfallverlust, bestimmungswidrigem Gebrauch, Missbrauch, Feuer, Änderung, Eindringen von Flüssigkeiten, Blitzschlag, Naturereignissen oder der Einwirkung eines Staatsfeindes, Vandalismus, Manipulationen oder durch unsachgemäßes Aufstellen, Betreiben, Reparieren, Instandhalten, Testen oder unautorisierte Wartung verursacht wird. DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG STELLT DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE, AUF DAS JEWEILIGE PRODUKT ANWENDBARE RECHTSMITTEL DAR. ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SIND VON DIESEN BEDINGUNGEN IM GESETZLICH ERLAUBTEN UMFANG AUSGESCHLOSSEN.


  8. Haftungsbeschränkung; Ausschluss von Schadensersatz: Die Haftung des Verkäufers für Ansprüche seitens des Käufers oder Dritter (sei es aus vertragsrechtlichen Gründen oder wegen unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Verpflichtungen oder in sonstiger Weise), die sich aus oder im Zusammenhang mit einem vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkt oder einer Dienstleistung (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der Veräußerung oder Verwendung des jeweiligen Produktes) ergibt, beschränkt sich ausschließlich auf die Kosten des betroffenen Produktes. DER VERKÄUFER HAFTET NICHT GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINEM DRITTEN FÜR AUSSERGEWÖHNLICHE, INDIREKTE, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN JEGLICHER ART (SEI ES AUS VERTRAGSRECHTLICHEN GRÜNDEN ODER WEGEN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERLETZUNG GESETZLICHER VERPFLICHTUNGEN ODER IN SONSTIGER WEISE), EINSCHLIESSLICH, OHNE DARAUF BESCHRÄNKT ZU SEIN, FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER ANDERE VERLUSTE SEITENS DES KÄUFERS ODER DRITTER, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VERÄUSSERUNG ODER VERWENDUNG DES JEWEILIGEN PRODUKTES ERGEBEN SOLLTEN. Ungeachtet des Vorstehenden wird mit diesem Artikel 8 keine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder begrenzt für:
    (a) Todesfälle oder Personenschäden, die durch dessen Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Subunternehmer (soweit zutreffend) verursacht worden sind;
    (b) Betrug oder arglistige Täuschung;
    (c) Verstoß gegen diese Bedingungen;
    (d) fehlerhafte Produkte; oder
    (e) sonstige Vorfälle oder Handlungen, bei denen eine Haftungsbeschränkung oder ein
    Haftungsausschluss durch den Verkäufer ungesetzmäßig wäre.


  9. Vertrauliche Informationen: Die in Plänen, Zeichnungen, Spezifikationen, Fotografien sowie anderen Dokumenten enthaltenen technischen Daten, Betriebsgeheimnisse, firmeninternen oder ähnlichen Informationen des Verkäufers (gemeinsam die „Vertraulichen Informationen“), die der Verkäufer dem Käufer oder dessen Führungskräften, Vorständen, Mitarbeitern und Bevollmächtigten (gemeinsam „Vertreter“) offenlegt oder zur Verfügung stellt, sowie alle Kopien davon, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, sämtlicher Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten oder verkörpern, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Eine Offenlegung von vertraulichen Informationen durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer oder seinen Vertretern darf nicht so ausgelegt werden, als würden dem Käufer oder seinen Vertretern irgendwelche expliziten oder konkludenten Rechte, Titel oder Anteile an den vertraulichen Informationen gewährt. Auf Verlangen des Verkäufers übergibt der Käufer ihm unverzüglich alle im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers befindlichen vertraulichen Informationen (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der vertraulichen Informationen im Besitz oder unter der Kontrolle eines Vertreters des Käufers) zurück, sei es in schriftlicher, elektronisch lesbarer oder einer anderen Form, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, aller Kopien der vertraulichen Informationen bzw. daraus angefertigter oder darauf basierender Auszüge. Alle vertraulichen Informationen werden vom Käufer vertraulich behandelt und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an natürliche oder juristische Personen offengelegt, mit der Ausnahme jedoch, dass der Käufer die vertraulichen Informationen oder Teile davon denjenigen seiner Vertreter offenlegen darf, die einen berechtigten Bedarf an den Informationen zu rechtmäßigen Geschäftszwecken haben, jedoch mit der Maßgabe, dass der Käufer für alle Verletzungen dieser Zusicherung durch ihn oder seine Vertreter haftet und er den Verkäufer und seine Führungskräfte, Vorstände, Mitarbeiter und Bevollmächtigten (gemeinsam, die „schadlos zu haltenden Parteien auf Verkäuferseite“) im Hinblick auf alle ihnen als Folge einer solchen Verletzung entstehenden oder entstandenen Kosten, Aufwendungen oder Verluste schad- und klaglos hält. Der Käufer (a) erkennt an, dass die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels 9 zu einem nicht wiedergutzumachenden Schaden für den Verkäufer führen würde und dass ein Rechtsmittel bei einem solchen Verstoß vor Gericht ungeeignet wäre, und (b) er erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer bei einem zuständigen Gericht eine spezielle Erfüllung, eine Unterlassungsanordnung oder einstweilige Verfügung oder eine andere, der Billigkeit entsprechende Abhilfe zur Durchsetzung einer solchen Bestimmung einholen darf. Das Recht des Verkäufers, Abhilfe einzuholen bzw. zu erwirken, besteht zusätzlich zu und nicht anstelle von jedem anderen Rechtsmittel, das dem Verkäufer nach geltendem Recht (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, eines finanziellen Ausgleichs) zusteht.


  10. Datenschutz: Diese Klausel gilt insofern die Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers personenbezogene Informationen des Käufers oder seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer erfassen. Der Käufer erkennt an, dass er die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass er und seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Auftragnehmer (einschließlich aller Nutzer oder Betreiber von Produkten und Dienstleistungen des Verkäufers) ihre Verpflichtungen gemäß der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen jederzeit einhalten. Der Käufer gewährleistet die bisherige sowie künftige Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und dass er alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt bzw. alle erforderlichen Bekanntmachungen vorgenommen hat, damit der Verkäufer personenbezogene Informationen von Mitarbeitern, Bevollmächtigten oder Auftragnehmern des Käufers, welche die Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers nutzen oder betreiben, erfassen kann. Diese Vorgabe dient dazu, dass der Verkäufer diese personenbezogenen

    Informationen gemäß diesen Bedingungen und den entsprechenden Produkthandbüchern, Gebrauchsanweisungen und anderen Produktinformationen erfassen, speichern, verwenden und offenlegen kann. Der Käufer muss sicherstellen, dass er und seine Mitarbeiter, Bevollmächtigten oder Auftragnehmer, welche Nutzer oder Betreiber der Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers darstellen, personenbezogene Informationen oder andere Informationen, die zur Identifizierung einer Person (z. B. eines Patienten) geeignet sind, eingeben oder speichern wird, nur gemäß diesen Bedingungen und den Gebrauchsanweisungen des jeweiligen Produkts oder der jeweiligen Dienstleistung. Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass sie angemessene Maßnahmen ergreift, um personenbezogene Informationen, welche sie im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen des Verkäufers erhebt, vor bestimmungswidrigem Gebrauch oder Verlust sowie vor unbefugtem Zugriff, Kopieren, Modifizierung und Offenlegung zu schützen. Im Sinne dieser Klausel werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: (a) Personenbezogene Informationen hat die Bedeutung gemäß geltender gesetzlicher Datenschutzbestimmungen. Im Sinne der britischen DSGVO sind „Persönliche Informationen“ gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen als „personenbezogene Daten“ definiert; und (b) hierin beziehen sich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf das australische Privacy Act 1988 (Cth), die UK General Data Protection Regulation (UK GDPR), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679) (EU-DSGVO) sowie auf alle nationalen Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der DSGVO und des Gesetzes zum Verbraucherdatenschutz vom Bundesstaat Kalifornien (California Consumer Privacy Act) jeweils in der von Zeit zu Zeit geänderten oder ersetzten Fassung, oder auf ähnliche Gesetze, ob in Australien oder in einer anderen Jurisdiktion, die für die Erfassung, Handhabung und Verarbeitung von personenbezogenen Informationen, die hinsichtlich der durch die Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers erfassten personenbezogenen Daten gelten könnten.


  11. Verzug: Der Käufer gerät in Verzug, wenn er (a) eine Rechnung bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig bezahlt, (b) seinen sonstigen Ausführungs- bzw. Erfüllungspflichten gemäß diesen Bedingungen nicht nachkommt oder (c) zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet wird, er freiwillig Insolvenz anmeldet oder der Anmeldung zustimmt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder sich um eine ähnliche Art von Abhilfe nach den Insolvenz- oder ähnlichen Gesetzen bemüht oder wenn ein Insolvenzverwalter für das Vermögen des Käufers ernannt wird. Nach Eintritt des Verzugs darf der Verkäufer im alleinigen Ermessen bestimmen, dass alle vom Käufer an den Verkäufer fälligen oder fällig werdenden Beträge sofort fällig und zahlbar werden; gleichzeitig oder als Alternative darf der Verkäufer nach alleinigem Ermessen alle bestehenden Bestellung(en) zwischen den Parteien stornieren und jedes sonstige, dem Verkäufer nach geltendem Gesetz zur Verfügung stehende Rechtsmittel geltend machen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, der Rücknahme der jeweiligen Produkte des Verkäufers gemäß einzel- und bundesstaatlichem Recht. Falls der Verkäufer das jeweils betroffene Produkt zurücknimmt, wird hiermit vereinbart, dass die hierin festgelegten Bedingungen nicht mehr wirksam sind, der Käufer jedoch für alle ausstehenden Zahlungen haftbar bleibt, inklusive ggf. zu erhebender Zinsen, sowie für alle Verluste oder Beschädigungen der Geräte, die entstanden sind, während sich das jeweilige Produkt im Besitz des Käufers befand. Das Verlustrisiko bleibt solange beim Käufer, bis das betroffene Produkt wieder in den Besitz des Verkäufers gelangt.


  12. Spezifikationen: Legt der Käufer Spezifikationen oder Designs für Produkte vor, hält der Käufer die schadlos zu haltenden Parteien auf Verkäuferseite schad- und klaglos im Hinblick auf alle Ansprüche, Verluste, Kosten und Aufwendungen (einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Anwaltskosten und Auslagen) im Zusammenhang mit einer Klage wegen der Verletzung von Patenten, Handelsmarken oder Urheberrechten aufgrund der Einhaltung dieser Spezifikationen und Designs. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für die Genauigkeit oder Eignung dieser Spezifikationen und Designs oder für die Lieferung von demgemäß konstruierten oder hergestellten Produkten.


  13. Kosten und Aufwendungen; Schadloshaltung: Der Käufer trägt alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Anwaltskosten und Auslagen, die dem Verkäufer bei der Durchführung einer in diesen Bedingungen festgelegten Klausel oder Bestimmung entstanden sind, und der Käufer hält den Verkäufer diesbezüglich schad- und klaglos und erstattet ihm solche Kosten und Aufwendungen unverzüglich. Wird der Verkäufer Beklagter in einem Gerichtsverfahren, Rechtsstreit oder schiedsrichterlichen Verfahren seitens des Käufers, einer natürlichen oder juristischen Person, die vom Käufer das Eigentumsrecht erhalten hat, oder eines Dritten aufgrund einer Gewährleistungsverletzung, Fahrlässigkeit, Erfolgshaftung, unerlaubter Handlung oder einer anderen Haftungstheorie und es ergeht kein Schiedsspruch oder ein Urteil gegen den Verkäufer, so hält der Käufer die schadlos zu haltenden Parteien auf Verkäuferseite schad- und klaglos im Hinblick auf alle Kosten und Aufwendungen, die ihnen aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Gerichtsverfahren, Rechtsstreit oder schiedsrichterlichen Verfahren entstehen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, angemessener Anwaltsgebühren und Auslagen.


  14. Stornierungen und Rücksendungen: Der Käufer darf einen Auftrag oder eine Bestellung nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers stornieren und muss alle dem Verkäufer alle ihm entstandenen Kosten, Aufwendungen und Verluste in Folge einer solchen Stornierung, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, eines angemessenen Gewinns und Gemeinkosten, erstatten.

    Unter Ausnahme der in Artikel 7 festgelegten Gründe darf der Käufer eine Bestellung nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers zurücksenden. Wird ein bestelltes Produkt mit Zustimmung des Verkäufers zurückgesandt, trägt der Käufer das Verlustrisiko, bis das betroffene Produkt wieder in den Besitz des Verkäufers gelangt. Der Käufer trägt auch die Kosten besagter Rücksendung an den Verkäufer.


  15. Geltendes Recht; Sprache; Zuständigkeit; Gerichtsstand: Der Kostenvoranschlag sowie die Rechnung des Verkäufers, die hierin festgelegten Bedingungen und die Auftragsbestätigung durch den Verkäufer unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland mit Gerichtsstand Hamburg und sind nach diesen auszulegen, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Regeln, welche möglicherweise die Anwendung der Gesetze einer anderen Jurisdiktion bedingen sowie (zur Vermeidung von Zweifeln) unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). Jede der Parteien (a) stimmt hiermit unwiderruflich und bedingungslos zu, dass alle

    Streitigkeiten und Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte des Verkäufers an den Käufer ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Forderungen), ausschließlich der Zuständigkeit der

    Gerichte von Hamburg, Deutschland unterliegen, (b) verzichtet auf eine Einrede gegen die Verlegung des Gerichtsstands für besagte Streitigkeiten und Verfahren zu besagten Gerichten und (c) versichert hiermit, darauf zu verzichten, die Einrede der Unzuständigkeit dieser Gerichte für besagte Streitigkeiten und Verfahren vor diesen Gerichten vorzubringen.


  16. Gesetzestreue. Der Käufer verpflichtet sich, alle für seine Geschäfte und Betriebstätigkeiten geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einzuhalten und den Verkäufer schad- und klaglos zu halten im Hinblick auf alle Forderungen, Schäden, Strafen, Feststellungen und Verbindlichkeiten, die dem Verkäufer aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen durch den Käufer entstehen. Der Käufer erkennt hiermit an, dass die Produkte den Vorschriften des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie anderer deutscher oder EU-Behörden unterliegen oder unterliegen könnten. Der Käufer darf die Produkte nicht für nicht-medizinische Zwecke oder für Unterhaltungs- oder Vergnügungszwecke nutzen oder auf eine Art und Weise verwenden, die nicht im Einklang mit den geltenden EU- oder anderen Vorschriften steht, oder dies erlauben.


  17. Vollständige Vereinbarung; Änderung; Verzichtserklärung: Der Kostenvoranschlag, die Rechnung des Verkäufers, die hierin festgelegten Bedingungen sowie die Auftragsbestätigung des Verkäufers stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Verkaufs der Produkte des Verkäufers an den Käufer dar und heben dabei alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Erklärungen, Vereinbarungen oder Abmachungen der Parteien in Verbindung mit einem solchen Verkauf auf. Die hierin festgelegten Bedingungen dürfen nicht mündlich oder durch irgendeine Haltungsweise einer der Parteien abgeändert werden, sondern können ausschließlich durch eine schriftliche, durch beide Parteien unterzeichnete Vereinbarung abgeändert werden. Eine Unterlassung seitens des Verkäufers, (a) eine Klausel der hierin festgelegten Bedingungen durchzusetzen, darf nicht als ein Verzicht auf die Bestimmungen der jeweiligen Klausel ausgelegt werden oder als ein Verzicht auf das Recht des Verkäufers, die betroffene Klausel durchzusetzen, und (b) einen Einwand gegen die in einer Bestellung oder sonstigen Mitteilung vom Käufer festgelegten Bestimmungen zu erheben, darf weder als ein Verzicht auf die hierin festgelegten Bedingungen noch als Annahme derartiger Bestimmungen des Käufers ausgelegt werden.


  18. Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger; Abtretung: Die hierin festgelegten Bedingungen sind für die Parteien sowie ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend; dies gilt mit der Maßgabe, dass (a) der Verkäufer jederzeit seine Rechte und/oder Verpflichtungen hierunter teilweise oder ganz abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise damit handeln darf, jedoch (b) der Käufer weder teilweise noch ganz und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers, welche nicht unbillig verweigert werden darf, seine Rechte und/oder Verpflichtungen hierunter abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder in sonstiger Weise damit handeln darf.

 

Zusätzliche Bedingungen für Reparaturen/Serviceverträge

 

19.1. Reparaturen außerhalb der Gewährleistung: Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist fallen alle Geräte in die Klassifikation „außerhalb der Garantie“, womit alle Reparaturen kostenpflichtig werden.

19.2. Serviceverträge: Der Verkäufer bietet eine Reihe von vielseitigen Serviceverträgen an, die nach Ihren Bedürfnissen zur Unterstützung bei unseren Produkten konzipiert sind.

19.3. Nicht im Servicevertrag enthaltene Reparaturen: Ein vorläufiger Kostenvoranschlag kann basierend auf den vom Käufer beschriebenen Symptomen und Angaben zum Gewährleistungsstatus mündlich erfolgen. Dies dient als Entscheidungshilfe, ob der Käufer einen Reparaturauftrag erteilt oder nicht. Der vorläufige Kostenvoranschlag gilt als unverbindliches Angebot, einschließlich Arbeitsaufwand, Materialien, Bearbeitung und Versand. Nach Erhalt des zu reparierenden Gerätes überprüft der Verkäufer die erforderlichen Reparaturen und erstellt daraufhin einen Kostenvoranschlag. Reparaturen beginnen erst nach Erhalt der entsprechenden Bestellung.

19.4. Reparaturgarantie: Ist eine Reparatur durch den Verkäufer abgeschlossen, wird eine Reparaturgarantie angeboten, die entweder sechs Monate ab Datum der Reparatur ODER die restliche Zeit der Herstellergarantie dauert, je nachdem, welche die längste Garantiezeit gewährt.

19.5. Einschränkung der Garantien: Im gesetzlich zulässigen Umfang sind alle hierin nicht ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen und anderen Bestimmungen im Hinblick auf die hierin vereinbarten Waren, Produkte und Dienstleistungen, einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, jener in Bezug auf deren Qualität, Zweckmäßigkeit und die verkehrsübliche Sorgfalt, ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder stillschweigend, schriftlich oder mündlich, gesetzlich oder in sonstiger Weise vereinbart worden sind